Aktuell
Energieausweis und Klimaschutz
Durch die Klimaerwärmung motivierte Gesetzesinitiativen haben vielfältige Auswirkungen auf Mietverhältnisse
Frank Fitzner
Aufgrund der Erwärmung des Klimas setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass der dafür verantwortliche Ausstoß von CO2 verringert werden muss. So wird zum 1. Juli 2008 der Energieausweis für Gebäude eingeführt. Ferner sind eine bessere Wärmedämmung von Gebäuden und der Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizen geplant. Bereits 2001 wurden Modernisierungen zur Einsparung von Energie erleichtert. In Zeiten des Klimawandels und steigender Energiekosten sollten Verbraucher/innen ihre Möglichkeiten wahrnehmen, Energie zu sparen.
Bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken gibt es schon seit Jahren sogenannte Energieeffizienzklassen, die dem Verbraucher zumindest einen Vergleichsmaßstab für die durch den Betrieb entstehenden Kosten bieten. Für Wohnungen gab es so etwas bislang nicht, obwohl das Heizen einen erheblichen Energieverbrauch erfordert und damit zu mehr Luftverschmutzung und höheren Kosten führt als der Einsatz von Elektrogeräten.
Jetzt hat der Gesetzgeber über die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) den Energieausweis für bestehende Wohngebäude eingeführt. Künftig können potenzielle Mieter/innen vom Vermieter verlangen, dass er ihnen vor Mietvertragsabschluss eine Bescheinigung vorlegt, in der der Energiebedarf oder der Energieverbrauch des betreffenden Gebäudes angegeben ist. Damit soll Mietern schon vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gegeben werden, die Heizkosten der Wohnung, an der sie interessiert sind, einzuschätzen. Wie im deutschen Recht üblich gibt es dabei verschiedene Fristen: Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 gebaut wurden, muss der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 vorgelegt werden und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Zwei verschiedene Energieausweise
Grundsätzlich gibt es bedarfs- oder verbrauchsbasierte Energieausweise. Der bedarfsorientierte ist genauer, da er auf objektiven Kriterien wie der Wärmedämmung von Wänden, Dach und Fenstern sowie den technischen Daten der Heizungsanlage beruht. Der verbrauchsbasierte kann auf der Grundlage bisheriger Heizkostenabrechnungen erstellt werden und ist dadurch für die Vermieter deutlich billiger in der Erstellung. Seine Aussagekraft ist allerdings wesentlich geringer, vor allem bei Leerstand. Stehen mehr als 15% der Wohnungen leer, ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis praktisch wertlos. Stark eingeschränkt ist sein Informationsgehalt auch bei längerer Abwesenheit von Mieter/innen, etwa wenn diese den Winter in südlichen Gefilden verbringen. Die Immobilienverbände haben durchgesetzt, dass der Eigentümer in der Regel entscheiden kann, welchen Ausweis er ausstellen lässt. Lediglich für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, muss ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden. Damit dürfte sich in der Praxis der verbrauchsbasierte Energieausweis durchsetzen.
Farbskala zeigt Energieverbrauch
In dem vierseitigen Energieausweis werden auf einer Skala von Grün (geringer Bedarf beziehungsweise Verbrauch) über Gelb bis Rot (hoher Verbrauch und damit Sanierungsbedürftigkeit) Energiewerte angegeben. Diese bieten dem Wohnungssuchenden leider keinen so verständlichen Vergleichsmaßstab wie die oben genannten Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte. Sinnvoll wäre die Angabe eines objektiven Werts wie der erforderlichen Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Aber immerhin ist ein erster Schritt getan, der Mieter/innen eine bessere Einschätzung ihrer künftigen Energiekosten ermöglicht. Damit dürfte auch die bisherige Praxis unseriöser Vermieter, die Nebenkosten im Mietvertrag unrealistisch niedrig anzusetzen und damit eine niedrigere Gesamtmiete vorzutäuschen, was bei der nächsten Betriebskostenabrechnung eine kräftige Nachzahlung und eine Nebenkostenerhöhung zur Folge hat, zumindest erschwert werden. Es bleibt zu hoffen, dass Angaben zum Energiebedarf irgendwann einmal bereits in Wohnungsanzeigen enthalten sein werden.
Bei bestehenden Vertragsverhältnissen haben Mieter/innen keinen Anspruch, den Energieausweis einzusehen. Dann ergibt sich der Energieverbrauch allerdings auch aus der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.
Weitere Verschärfung durch Energie- und Klimapake
Am 5. Dezember 2007 wurde vom Kabinett ein Energie- und Klimapaket beschlossen. Für Neubauten wird künftig verlangt, dass zu 15% erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Für Sanierungen von bestehenden Gebäuden sollen ab 2009 schärfere Energiestandards gelten, jedoch wird der Einsatz von erneuerbaren Energien nicht vorgeschrieben.
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