BMG-Schriftzug



BEITRITT

 Wie kann ich Mitglied werden?

Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an unsere Geschäftsstelle senden oder dort abgeben. Sie können aber auch direkt in einer unserer Beratungsstellen oder in unserer Geschäftsstelle Mitglied werden. Den Jahresmitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr können Sie auf unser Konto 83071-109 bei der Postbank Berlin (BLZ 100 100 10) überweisen (Einzahlungsbeleg bitte aufbewahren) oder sparen Sie sich die Aufnahmegebühr und uns unnötigen Geld- und Zeitaufwand für Zahlungserinnerungen, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Ihre Mitgliedsunterlagen erhalten Sie binnen vier Wochen. Der Mitgliedsbeitrag ist für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.


 Wo finde ich die Beitrittserklärung?

Sie können die Beitrittserklärung im PDF-Format online ausfüllen und ausdrucken.


 Was kostet das?

  • Aufnahmegebühr 5 Euro (8 Euro ab 2009)
    (Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird.)
  • Jahresbeitrag mit Rechtschutzversicherung 59 Euro (64 Euro ab 2009)
    (Sozialbeitrag 45 Euro, auf Antrag und gegen Nachweis.)
  • Jahresbeitrag ohne Rechtschutzversicherung 33 Euro (38 Euro ab 2009)
    (Nur bei bereits bestehender Mietrechtsschutzversicherung.)

Der Kostenanteil für den Mietrechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag in Höhe von 26,04 Euro wird an die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungs AG abgeführt. Für Mitglieder, die über eine eigene Mietrechtsschutzversicherung verfügen, beträgt der Jahresbeitrag 33 Euro.

Mitglieder, die die nachfolgend genannten Unterhaltsleistungen beziehen, können beantragen, für das nur den ermäßigten Jahresbeitrag, d.h. den Sozialbeitrag in Höhe von 45 Euro, bezahlen zu müssen. Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag haben Bezieher/innen von Leistungen nach

  • SGB II (Arbeitslosengeld II),
  • SGB XII (Sozialhilfe) oder
  • GsiG (Grundsicherungsgeld).

Das Antragsformular für den Sozialbeitrag kann telefonisch unter 030-216 80 01 bei der Berliner MieterGemeinschaft angefordert werden. Damit der Sozialbeitrag gewährt werden kann, muss das ausgefüllte Antragsformular mit dem aktuellen Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen (Kopie des Bescheids) zugesandt werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei späterer Zahlung ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Berliner MieterGemeinschaft kann den Mitgliedern, die den Sozialbeitrag zahlen, anbieten, nach Erteilung einer Einzugsermächtigung den Beitrag innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres (d.h. von Januar bis Mai) in Raten von jeweils neun Euro einzuziehen. Diese Möglichkeit der Ratenzahlung ist an eine Einzugsermächtigung gebunden, um dafür die Verwaltungskosten niedrig zu halten.


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