BMG-Schriftzug



Betriebskosten

 3. Betriebskostenarten

9. Schornsteinreinigung

Paragraph Nach §2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören hierzu:

  • "die Kehrgebühren nach der jeweils maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits bei der Abrechnung der Heizkosten berücksichtigt sind"

Fragezeichen Was ist nicht umlagefähig?

Wenn die Kehrgebühren bereits in der Abrechnung der Heizkosten enthalten sind, dürfen sie natürlich nicht mehr als "kalte" Betriebskosten abgerechnet werden.

Fragezeichen Was beeinflusst diese Betriebskostenart?

Die Kosten für die Schornsteinreinigung hängen von der Höhe der Gebäude ab.

Zurück zur Übersicht Betriebskosten

Voriger AbschnittNächster Abschnitt


Druckversion  | Startseite  | © 2010 Berliner MieterGemeinschaft e.V.  | Letzte Aktualisierung: 27.06.2009