Betriebskosten
3. Betriebskostenarten
9. Schornsteinreinigung
Nach §2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören hierzu:
- "die Kehrgebühren nach der jeweils maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits bei der Abrechnung der Heizkosten berücksichtigt sind"
Was ist nicht umlagefähig?
Wenn die Kehrgebühren bereits in der Abrechnung der Heizkosten enthalten sind, dürfen sie natürlich nicht mehr als "kalte" Betriebskosten abgerechnet werden.
Was beeinflusst diese Betriebskostenart?
Die Kosten für die Schornsteinreinigung hängen von der Höhe der Gebäude ab.
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