Überprüfung der Betriebskostenabrechnung
Abrechnungs-Check
Sie können Ihre Abrechnung an folgendem Muster überprüfen:
A.
Zunächst ist (teilweise anhand des Mietvertrags!) zu beantworten:
- Hat Ihr Vermieter/Ihre Hausverwaltung die Abrechnungsfrist von 12 Monaten berücksichtigt?
- Entspricht der Abrechnungszeitraum den Vereinbarungen im Mietvertrag und beträgt er 12 Monate?
- Werden die Gesamtkosten dargestellt und nach einzelnen Kostenarten aufgeschlüsselt?
- Sofern über eine Wirtschaftseinheit abgerechnet wird - wird angegeben, welche Gebäude hier zusammengefasst werden?
- Wird der richtige Verteilerschlüssel verwendet (der gesetzliche bzw. im Mietvertrag vereinbarte) ?
- Wurden die Kosten für leerstehende Wohnungen vom Vermieter übernommen?
- Sofern sich Gewerberäume in Ihrem Haus befinden - werden deren Betriebskosten gesondert abgerechnet, wobei die Gesamtkosten des Hauses (Private+Gewerbe) angegeben werden?
- Sind alle in der Abrechnung aufgeführten Betriebskostenarten im Mietvertrag als umlegbar vereinbart worden?
- Wenn "sonstige Betriebskosten" berechnet wurden, entsprechen sie den Vereinbarungen im Mietvertrag?
- Ist die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar?
Wenn eine oder mehrere der Fragen mit "nein" beantwortet werden, kann vermutet werden, dass die Abrechnung nicht ordnungsgemäß ist. Wir empfehlen in diesem Fall den Besuch einer unserer Beratungsstellen.
B.
In einem zweiten Schritt sollte die aktuelle Abrechnung mit der vorangegangenen verglichen werden. Wenn durch diesen Vergleich auch nicht die Korrektheit der Kosten bewiesen wird, können Abweichungen doch sehr aufschlussreich sein.
Außerdem kann mit unserem Betriebskostenrechner festgestellt werden, ob Ihre Kosten im Durchschnitt liegen.
Zweifel an der Kostenhöhe müssen nicht unterdrückt werden. Die Mieter/innen haben das Recht, die entsprechenden Unterlagen einzusehen, wobei sie sich von einer sachkundigen Person begleiten lassen oder auch jemanden bevollmächtigen können.
In unseren Beratungsstellen wird immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die Mieter/innen gegenüber Betriebskostenabrechnungen mit geringer Nachzahlungsforderung oder mit Guthaben weniger skeptisch sind. Das ist nicht immer angebracht, denn auch geringe Betriebskosten für beispielsweise einen Aufzug, der selten in Betrieb war, können noch immer überhöht sein oder Reparaturkosten enthalten. Mieter/innen sollten all ihre Abrechnungen überprüfen (lassen). Das ist ihr gutes Recht.






