BMG-Schriftzug



MieterEcho

MieterEcho 316/Juni 2006

 BETRIEBSKOSTEN

Preistreiberei frisst Sparmaßnahmen

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen gibt nur für 2005 eine Entwarnung für extreme Betriebskostennachforderungen

 

Auf seiner Jahrespressekonferenz widmete sich der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) besonders der Entwicklung der Betriebskosten bei seinen 142 Mitgliedsunternehmen und stellte für die Betriebskostenabrechnung 2005 fest: "Kostenhammer bleibt für 1,3 Millionen Mieter aus."

Laut BBU weise die laufende Abrechnung für das Jahr 2005 monatlich im Durchschnitt 2,00 Euro/qm aus und befinde sich damit auf dem Niveau der Vorjahre. Die Gründe seien "Betriebskostenmanagement und energetische Modernisierung". Eine gute Nachricht, die hoffentlich in den Betriebskostenabrechnungen der Mieter/innen ihre Bestätigung finden wird. Verdient haben sie es, denn obgleich die Preise der Versorger enorm gestiegen sind, hat sparsamer Verbrauch sehr zum Verdruss u.a. der Wasserbetriebe (siehe Beitrag von Christian Linde) eine Kostenexplosion verhindert. Dies ist besonders bei den Heizkosten und dem Wasserverbrauch der Fall und der BBU erläutert: "Im direkten Kostenvergleich der Wasser- und Heiztarife mit den abgerechneten Betriebskosten der BBU-Mitgliedsunternehmen für Wasser und Heizung/Warmwasser - den größten Positionen der Betriebskostenabrechnung (58%) - werden die Einsparungen der Mieter noch deutlicher. Während die Berliner Wasserpreise von 1995 bis 2005 um 37% anstiegen, erhöhten sich die von den BBU-Mitgliedsunternehmen mit den Mietern abgerechneten Wasserkosten im gleichen Zeitraum nur um 2%. Noch gravierender fällt der Vergleich bei den Heizkosten aus: Zwischen 1995 und 2005 stiegen die Preise für Heizöl um 118%, für Erdgas um 72% und für Fernwärme um 9%. Dennoch sind die abgerechneten Heizkosten im gleichen Zeitraum bei den BBU-Mitgliedsunternehmen um 15% rückläufig."

Doch die Zukunft sieht der BBU düster: "Erst im Januar 2006 erhöhten die Berliner Wasserbetriebe die Tarife erneut um 3% - damit sind die Wasserpreise seit 2004 um fast 25% gestiegen. Ebenfalls ansteigende Preise verkündeten Vattenfall für Strom (fast 6%) und die Gasag (8 bis 12%)." Deshalb fordert der BBU ein Ende dieser Preistreiberei: "Es kann nicht sein, dass die Preispolitik der Ver- und Entsorger die Einsparmaßnahmen der Mieter und Vermieter zunichte macht. Wir benötigen dringend die Offenlegung der Preiskalkulationen, damit sie für die Verbraucher nachprüfbar sind."

Die "weiteren Forderungen" des BBU teilen wir gerne mit und unterstützen sie:

  • 1. Preistransparenz bei Berliner Wasserbetrieben und der Berliner Stadtreinigung

    Im Rahmen der Novellierung des Berliner Betriebegesetzes (u. a. Rahmengesetz für die BWB und die BSR), das zurzeit im Abgeordnetenhaus beraten wird, muss ein Einsichtsrecht der Verbraucher in die Tarifgenehmigung verankert werden. Dieses Recht darf nicht mit dem Verweis auf Wettbewerbstätigkeit der Betriebe in anderen Regionen ausgehebelt werden. Nur so können die Verbraucher die Angemessenheit von Preiserhöhungen kontrollieren und nachvollziehen.
  • 2. Schaffung einer unabhängigen Tarifgenehmigungs- bzw. Regulierungsbehörde (ggf. auf Bundesebene)

    Es darf nicht sein, dass der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf gleichzeitig als Chef der Berliner Tarifgenehmigungsbehörde die Preiserhöhungen der BWB und BSR genehmigt und vorher als Aufsichtsratsvorsitzender beider Unternehmen die Tarifanhebungen mit erarbeitet hat.
  • 3. Volle Ausschöpfung des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für Strom und Gas

    Bei Strom und Gas muss die Landeskartellbehörde und damit die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen endlich alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterbindung von ungerechtfertigten Preiserhöhungen ausschöpfen. Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat es erfolgreich vorgemacht: Mit Verweis auf überhöhte und unangemessene Preisforderungen verweigerte er die kürzlich beantragten Stromtariferhöhungen.
  • 4. Wirtschaftlichkeit der Netznutzungsentgelte auch bei Wasser und Fernwärme

    Ab Sommer 2006 genehmigt die Bundesnetzagentur die Netznutzungsentgelte für Strom und Gas mit der Auflage, dass diese sich an den durchschnittlichen Kosten eines wirtschaftlich gut geführten Unternehmens orientieren müssen. Dieses Prinzip sollte auf alle leitungsgebundenen Ver- und Entsorger übertragen werden - auch auf die Wasserwirtschaft und die Fernwärmeanbieter.
  • 5. Vergleichbarkeit der Energiepreise

    Damit die Verbraucher die Angemessenheit und Billigkeit von Energiepreisangeboten besser vergleichen können, befürwortet die Wohnungswirtschaft angelehnt an den effektiven Jahreszins die Einführung eines "effektiven Energiepreises".

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