Frank Steger
Ausziehen oder bleiben? Das werden sich in nächster Zeit viele Berliner/innen fragen. Grundsätzlich übernehmen die Jobcenter nämlich beim ALG II nur Wohnkosten, soweit sie angemessen sind.
Nach dem Regelwerk der AV-Wohnen werden die Wohnkosten für die Dauer eines Jahres ab Beginn des ALG-II-Bezugs in der tatsächlichen Höhe übernommen. Anschließend fordern die Jobcenter dazu auf, die Wohnkosten innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu senken. Wenn dies nicht erfolgt, müssen die ALG-II-Beziehenden die Wohnung wechseln oder die übersteigenden Ausgaben aus nicht anrechenbaren Einkünften selbst tragen.
Noch weiß niemand genau, wie viele Menschen demnächst solche Aufforderungen bekommen werden. Presseberichte über bevorstehende Zwangsumzüge bereiten Arbeitslosen und Niedriglöhner/innen zunehmend Sorgen.
Diese Sonderausgabe vermittelt Informationen, wie Betroffene möglicherweise in ihrer Wohnung bleiben können. Außerdem haben das Berliner Arbeitslosenzentrum und die Berliner MieterGemeinschaft mit Unterstützung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt ein Infotelefon eingerichtet. Für Ratsuchende ist damit eine erste unabhängige Anlauf- und Auskunftsstelle für Wohnkosten geschaffen worden.
Berliner Infotelefon zu "Umzugsaufforderungen nach Hartz IV":
Tel.: 030 - 80 90 82 42
Das Telefon ist Montag und Mittwoch von 17 bis 19 Uhr besetzt.