Interview mit Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin
ME: Herr Geiger, wir möchten Sie als Privatperson nach Ihren persönlichen Eindrücken befragen, die Sie im Rahmen Ihrer Berufspraxis gewonnen haben. Wie hat sich Hartz IV in Ihrem Arbeitsbereich ausgewirkt?
UG: Eilverfahren gab es im SGB III (Arbeitsförderung) z. B. recht selten. Die neue Zuständigkeit der Sozialgerichte für die ehemaligen Sozialhilfebeziehenden hat aber zu einem enormen Anstieg der Arbeitsbelastung, insbesondere durch die hohe Zahl von Eilverfahren geführt. Das Präsidium hat hierauf reagiert und die Zahl der für das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/ALG II) zuständigen Richter verdoppelt. Weitere Kolleg/innen werden uns ab 2006 unterstützen.
ME: Die Berliner Jobcenter sollen ab 2006 auch die Wohnungskosten auf ihre Angemessenheit überprüfen. In der Presse war zu lesen, dass einige Jobcenter bereits im Jahr 2005 vorgeprescht sind und ohne Rechtsgrundlage Mieter/innen aufgefordert haben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Sind Ihnen im Rahmen Ihrer Rechtspraxis solche Vorfälle bekannt?
UG: Die mir bekannt gewordenen Fälle lagen so, dass ehemalige Mitarbeiter/innen aus den Sozialämtern schlicht die dort geübte Praxis fortgesetzt haben. Sobald die Fälle gerichtsanhängig waren, erfolgte jedoch eine Korrektur mit Entschuldigungsschreiben. Ich musste in keinem Fall entscheiden.
ME: Den Erwerbslosen drohen Sanktionen, wenn sie den Aufforderungen des Jobcenters nicht nachkommen. Wie sieht es im umgekehrten Fall aus? Mit welchen Sanktionen müssen die Mitarbeiter/innen der Jobcenter rechnen, wenn sie einen rechtswidrigen Bescheid zu verantworten haben? Sollten die Betroffenen nicht nur Widerspruch einlegen, sondern auch strafrechtlich oder auf andere Weise vorgehen?
UG: Ich halte Dienstaufsichtsbeschwerden nicht für sinnvoll und rate erst recht von Strafanzeigen ab. Neben dem üblichen Verfahrensgang von Widerspruch und Klage - im Notfall auch einstweilige Anordnung - kann es sinnvoll sein, Mitgliedern der Beiräte häufiger vorkommende Fälle vorzutragen. Erste Änderungen des Gesetzgebers wurden mit zahlreichen Eingaben beim Ombudsrat begründet (Weitergabe Kindergeld, Nichtanrechnung der Eigenheimzulage z. B.).
| Beirat |
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In jedem Jobcenter gibt es einen Beirat, in dem Vertreter/innen gesellschaftlich relevanter Gruppen sitzen. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie
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ME: Bereits im vergangenen Jahr lief eine Missbrauchskampagne, in der behauptet wurde, dass die Hartz-IV-Kosten durch Missbrauch in die Höhe getrieben werden. Was halten Sie von dieser Kampagne und den angedrohten Einsparmaßnahmen?
UG: Erschrecken bei der Vorstellung, welche Niveaulosigkeit dort als 'Report der Anständigen'* ausgegeben wird, Beschämung über die Verächtlichmachung von Menschen, die legal Sozialleistungen in Anspruch nehmen und Verärgerung über die Feigheit, zwar einen Betroffenenratgeber namentlich zu zitieren, die Experten eines namhaften Verlags zur Beratung eines optimalen Einsatzes von 1-Euro-Jobbern aber im Dunkeln zu lassen. Zu den Einsparmaßnahmen: Ich glaube, die angekündigte Radikallösung ist bloße Kraftmeierei, mit der auf die hohe Zahl von Verschiebungen von der Sozialhilfe ins ALG II reagiert wird. Nicht auszuschließen ist aber, dass Kürzungen durchgesetzt werden, die an die Betroffenen weitergegeben werden könnten.
*) Originaltitel: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, 'Abzocke' und Selbstbedienung im Sozialstaat", ein im Sommer 2005 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegebener Arbeitsmarkt-Report, der die hohen Sozialstaatsausgaben auf Sozialmissbrauch zurückführt und Arbeitslose unter Generalversacht stellt.
ME: Eine Berliner Betroffeneninitiative befürchtet, dass bei der Frage der angemessenen Wohnkosten noch mehr Fehler als bisher gemacht werden. Die Betroffenen haben der Linkspartei/PDS vorgeschlagen, bei der Sozialsenatorin eine Meldestelle einzurichten. Dort müssen die Jobcenter Bescheide zur Senkung der Wohnkosten bzw. Aufforderungen zum Wohnungswechsel zur Prüfung vorlegen, BEVOR sie den Betroffenen postalisch zugestellt werden. Was halten Sie von einem solchen Verfahrensvorschlag?
UG: Wenn diese Meldestelle gute Arbeit macht, ist nichts dagegen zu sagen. Problematisch scheint mir die Frage, mit welchen Kompetenzen eine solche Stelle ausgestattet werden soll. Fehler sind ja bei der bloßen Umsetzung der Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht so wahrscheinlich. Eher werden die Probleme dort auftauchen, wo es um Abweichungen vom Zahlenwerk geht. Vielleicht wäre es besser, eine Meldestelle ähnlich wie eine Härtefallkommission zu konzipieren, der nur Streit- oder atypische Fälle zugeleitet werden. Unabhängig davon scheint mir sehr wichtig zu sein, dass die Aufforderungsschreiben eine ganz genaue und transparente Begründung für den Umzug geben.
ME: Wie beurteilen Sie das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 21.02.2005, nach dem die freie Wahl der Wohnung möglich ist, d. h. die Kosten der Unterkunft übernommen werden müssen, obwohl die vorherige Bewilligung des Leistungsträgers nicht eingeholt wurde? Oder anders gefragt: Dürfen ALG-II-Beziehende einfach in eine andere angemessene Wohnung umziehen?
UG: Es ist hier zu unterscheiden: Klar ist, dass auch bei fehlender Zustimmung keine komplette Ablehnung der Mietkosten erfolgen darf. Noch ungeklärt ist die Frage, ob ein Umzug "ohne Not" zur Übernahme der neuen Miete innerhalb der Angemessenheitsgrenzen der AV-Wohnen führt oder die Begrenzung dann auf das Niveau der Vormiete fällt. Meiner Ansicht nach ist auch bei dieser Frage eine sehr abgewogene Einzelfallbetrachtung geboten. Wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, sind die Wünsche der Betroffenen nach Veränderung im Hinblick auf das Grundrecht der Freizügigkeit zu respektieren. Auch hier ist es ähnlich wie bei der Umzugsaufforderung: Es zählen nicht nur ökonomische Kriterien.
| Ombudsrat |
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Die Aufgabe des Ombudsrats ist die Begleitung der Einführung der Hartz-Gesetze. Das dreiköpfige Gremium dient als Anlaufstelle für die Bürger/innen in Streitfällen, ersetzt aber keinesfalls eine Rechtsberatung oder rechtliche Schritte gegen Bescheide wie z.B. Widerspruch. Des Weiteren kann der Ombudsrat der Bundesregierung Vorschläge zur "Verbesserung" der Hartz-Regelungen unterbreiten. Neben dem ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf und der früheren Familienministerin Christine Bergmann gehört der ehemalige Vorsitzende der IG-Chemie, Hermann Rappe dem Gremium an. Was Letzterer unter Verbesserungen versteht, wurde im vergangenen Oktober deutlich, als er schärfere Kontrollen forderte, um den angeblich zunehmenden Leistungsmissbrauch einzudämmen. Bis zum 30.06.2006 bleibt der Ombudsrat eingerichtet und ist zu erreichen unter: Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitssuchende |
ME: Im Report werden die unabhängigen Beratungsstellen und die Beratungslektüre sehr negativ beurteilt. Auch Sie haben einen "Leitfaden zum Arbeitslosengeld II" publiziert. Haben Sie Verständnis für die Kritik an unabhängigen Beratungsangeboten?
UG: Nur so viel: Im Gesetz steht, dass soziale Rechte weit zugunsten der Berechtigten auszulegen sind (§ 2 Abs. 2 SGB I). Im Gesetz steht auch, dass die Rechte der Sozialgesetzbücher dazu beitragen sollen, ein menschenwürdiges Leben zu sichern (§ 1 SGB I). Dies sind keine Leerformeln! Es ist daher nur zu begrüßen, wenn Beratungsstellen die Behörden bei dieser Aufgabe unterstützen.
ME: Die große Koalition ist angetreten, um die Reformen weiter voranzutreiben. Welche Erwartungen haben Sie?
UG: Statt Erwartung wohl eher Befürchtung. Obwohl inzwischen zahlreiche Entscheidungen vorliegen, die aufzeigen, dass die starre Regelsatzstruktur im SGB II verfehlt ist, wird die Ausweitung der Unterhaltspflicht Minderjähriger durchgesetzt und eine Eindämmung von Sozialleistungsbetrug mit bereits beziffertem Einsparpotenzial angestrebt. Ich sehe nicht, dass die im Koalitionsvertrag angedeuteten Änderungen die drängenden Praxisprobleme aufgreifen. Dazu zählt meiner Erfahrung nach neben einer fehlenden Öffnungsklausel für Sonderbedarfe die unsachgemäße Abgrenzung der SGB-II-Anspruchsberechtigten. Hier wäre eine Ergänzung des rein medizinisch gefassten Begriffs der Erwerbsfähigkeit um einen Begriff der Verfügbarkeit sinnvoll.
ME: Wir bedanken uns für das Gespräch.
Das Interview führte Thomas Rudek.