Angehörige des Vermieters
Familienangehörige des Vermieters spielen zwar innerhalb des Mietverhältnisses keine Rolle, sie können jedoch den Grund für eine Eigenbedarfskündigung liefern. Nach § 573 Abs. 2 Satz 2 BGB kann der Eigenbedarf nicht nur für den Vermieter selbst, sondern auch für Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und auch für Geschwister sowie Nichten und Neffen gelten.
Es kann aber sein, dass diese Aufzählung im Einzelfall nicht abschließend ist. Unter Umständen kann nämlich auch zugunsten entfernter Verwandten gekündigt werden. In einem solchen Fall muss eine konkrete persönliche oder soziale Bindung zwischen dem Vermieter und seinem Angehörigen bestehen. Dabei gilt: Je entfernter die Verwandtschaft ist, desto größer muss die Bindung sein.






