Bruttokaltmiete
Unter einer Bruttokaltmiete versteht man die Kaltmiete/Nettomiete zuzüglich der kalten Betriebskosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung (ohne Heizung und Warmwasser). Nicht enthalten sind Untermietzuschlag oder Teilgewerbezuschlag sowie andere (besonderen Leistungen geschuldete) Zuschläge zur Miete. Die Bruttokaltmiete wird auch Teilinklusivmiete genannt.
Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, wird über die kalten Betriebskosten nicht gesondert abgerechnet – der Vermieter muss und darf keine Betriebskostenabrechnung erstellen, eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung jedoch schon.
Vergleiche auch Bruttowarmmiete.






