Obhutspflicht
Dazu gehören Vorsorgemaßnahmen wie das Schließen der Fenster bei starkem Regen und das Einhalten einer Mindesttemperatur im Winter.
Eine Verletzung der Obhutspflicht hat der Vermieter zu beweisen. Sie darf nicht zu weit ausgedehnt werden, z. B. muss eine Haftung für die Schäden durch einen in Brand geratenen Fernseher nicht übernommen werden.
Die Obhutspflicht erstreckt sich auf alle Räume, die den Mieter/innen zugänglich sind. Zu ihr gehört auch, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Eine schwere Verletzung der Obhutspflicht kann zur fristlosen Kündigung führen.






