Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Ungeziefer

Ungeziefer ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen...

Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:

  1. der Vermieter, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter/innen für den Befall verantwortlich sind oder
  2. die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.

Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.


Die Mieter/innen können sämtliche Ansprüche, die sie im Fall von Mängeln haben (Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz usw.) geltend machen - vorausgesetzt, sie haben den Vermieter zuvor durch eine Mängelanzeige informiert.


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Möckernstraße 92
10963 Berlin
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Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr