Wirtschaftseinheit
Im sozialen Wohnungsbau kann aber eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Wirtschaftseinheiten vorgenommen werden. Auch können auch im freifinanzierten Wohnungsbau - sofern mietvertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen - Wirtschaftseinheiten die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten bilden, wenn
- die Gebäude einheitlich verwaltet werden,
- in unmittelbarem örtlichen Zusammenhang stehen und
- keine wesentlichen Unterschiede im Wohnwert bestehen.
Außerdem müssen bautechnischer Stand, Bauwesen, Ausstattung und Nutzungsart gleich sein und die Wohnungen vergleichbaren Zuschnitt haben.






