Mietrecht
Tipps von A bis Z
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eines der formalen Erfordernisse bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Sie wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgestellt.
Seit der Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe vom 30.06.1992, in der festgelegt wurde, dass Wohnungen in bestehenden Gebäuden auch dann in sich abgeschlossen sein können, wenn die Trennwände und Trenndecken nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts des jeweiligen Bundeslandes entsprechen und auch weiter DIN-Normen nicht erfüllt sein müssen, sind die Anforderungen sehr niedrig. Man kann davon ausgehen, dass die Abgeschlossenheit einer Wohnung immer dann bescheinigt wird, wenn sie tatsächlich von anderen Teilen des Hauses getrennt ist und über einen eigenen Eingang sowie die Einrichtungen, die zur Führung eines Haushalte nötig sind (Wasser-, Stromversorgung, Abfluss, WC), verfügt.
Im Zweifelsfall gilt eine Wohnung mit Außentoilette als nicht abgeschlossen.
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