BMG-Schriftzug



Mietrecht

Tipps von A bis Z

 Ablesekosten (Betriebskosten)

Die Kosten für die Ablesung der Messgeräte, die zur Erfassung der Heiz- und Warmwasserkosten installiert sind, können auf die Mieter/innen umgelegt werden. Das Gleiche gilt für die Ablesung der Wasseruhren. Bei allen anderen Betriebskosten gehören die Kosten für das Ablesen der Kontrollgeräte zu den Verwaltungskosten und sind demzufolge vom Vermieter zu tragen.

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