Mietrecht
Tipps von A bis Z
Abwesenheit
Die Mieter/innen einer Wohnung sind zwar zur Zahlung der Miete verpflichtet, aber nicht dazu, die Wohnung auch zu bewohnen. Abwesenheit stellt selbstverständlich keinen Verstoß gegen den Mietvertrag dar.
Allerdings müssen die Mieter/innen Vorkehrungen dafür treffen, dass ihre mietrechtlichen Verpflichtungen trotz Abwesenheit eingehalten werden. Dazu kann gehören, dass jemand für sie das Treppenhaus reinigt.
Außerdem dürfen die Mieter/innen ihre Obhutspflichten nicht vernachlässigen. Zu ihren Obhutspflichten gehört in diesem Zusammenhang, den Zutritt zur Wohnung durch Hinterlegung von Schlüsseln bei Nachbarn, Bekannten oder anderen Dritten zu ermöglichen, um Schäden abzuwenden. Diese sollten dann ca. zweimal pro Woche in der Wohnung nach dem Rechten sehen. Auf diese Weise können Schäden wie z.B. das Einfrieren von Wasserrohren durch eine abgestellte Heizung vermieden werden. Heizungen sollten nach Möglichkeit bei Abwesenheit im Winter wenigstens auf Frostschutz gestellt werden.
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