MIETRECHT
Tipps von A bis Z
Barrierefreiheit
Für behinderte MieterInnen hat die Mietrechtsreform die Änderung gebracht, dass sie die Zustimmung des Vermieters zu einem behindertengerechten Umbau der Wohnung auf eigene Kosten verlangen können.
Der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheit für eventuelle spätere Rückbaukosten fordern (§ 544 a BGB). Diese zusätzliche Sicherheitsleistung muss wie die Kaution unabhängig vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegt werden.
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