BMG-Schriftzug



MIETRECHT

Tipps von A bis Z

 Besenrein

Wie die Wohnung beim Auszug zu übergeben ist, wird durch die gültigen Bestimmungen des Mietvertrags festgelegt.

Gibt es solche Bestimmungen nicht und das ist inzwischen sehr selten geworden, dann brauchen sich die Mieter/innen um die Renovierung keine Gedanken zu machen.

Für die älteren noch aus der DDR stammenden Verträge gilt ganz allgemein, dass im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen oder malermäßiger Instandsetzung vermerkt ist. In all solchen Fällen reicht es, die Wohnung ausgeräumt und ausgefegt zu übergeben.

Aber auch Klauseln wie:

  • "die Wohnung ist besenrein zurückzugeben",
  • "der Mieter muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen",
  • "die Räume sind in bezugsfertigem Zustand zurückzugeben" oder
  • "die Mietsache ist in dem Zustand wie übernommen zurückzugeben",

verpflichten nicht zu Schönheitsreparaturen sondern nur zur "besenreinen" Übergabe.

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