Mietrecht
Urteile
Bitte beachten Sie: Alle Urteile beziehen sich auf Einzelfälle. Eine Übertragung auf andere Situationen oder gar eine Verallgemeinerung ist nicht unproblematisch. Dies schon deswegen, weil sogar gleiche Sachverhalte von den Gerichten – insbesondere Gerichten verschiedener Instanzen – durchaus unterschiedlich beurteilt werden können. Hinzu kommen Änderungen der rechtlichen Grundlagen (z.B. durch die Mietrechtsreform).
Es versteht sich daher von selbst, dass wir keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall muss juristischer Rat eingeholt werden. Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft erhalten Beratung durch die mietrechtlich spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen entweder in den Beratungsstellen oder – bei einfachen Fragen – in der telefonischen Kurzberatung.

